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Online-Shop-Betreiber aufgepasst! Heute Nacht treten neue Verbraucherschutz- bestimmungen im Fernabsatz in Kraft. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Unternehmer müssen ihre Widerrufsbelehrungen dringend überarbeiten und Anpassungen an ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen. Wichtig auch: Zusätzlich zu den bisherigen Pflichtinformationen gelten neue Pflichtangaben auf Bestellseiten im Internet.

Der BGH stärkt weiter die Verbraucherrechte im Internet. Abo-Fallen-Betreiber aus dem sog. "Frankfurter Zirkel" rechtskräftig wegen versuchten Betruges verurteilt. Zwei Jahre auf Bewährung für den Internet-Betrüger. Dr. Springer rät, sich auch gegen zivilrechtliche Forderungen zu wehren.