Aktuelles und Nachrichten
Erste OLG-Entscheidung zur DSGVO veröffentlich
Fotoverwendung wie bisher möglich: Erstmalig hat jetzt ein deutsches OLG zur Anwendbarkeit der Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes nach der DSGVO entschieden.
Unser Schwerpunktbüro IT/IP-Recht Hamburg erklärt die Entscheidung.
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Brisante EuGH-Entscheidung zu Facebook-Fanseite
Jetzt haben wir (alle) den Salat: Der Betreiber einer Facebook-Fanseite ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf seiner Seite verantwortlich.
Was bedeutet das für Facebook-User? Unser Schwerpunktbüro IT/IP-Recht Hamburg hilft Ihnen bei den nächsten Schritten.
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Springer & Kollegen eröffnen Zweigstelle
Nun ist es offiziell: Springer & Kollegen expandieren nach Hamburg. In der Hamburger City in unmittelbarer Nähe zum Rathaus nutzen wir jetzt eigene Büroräume für Besprechungen mit unseren auswärtigen Mandanten. "Seit meiner Rückkehr nach Uelzen vor 10 Jahren ist der Kontakt in die Hansestadt nie abgebrochen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer, der bis 2006 als Anwalt in Hamburg zugelassen war. "Die angespannte Verkehrssituation auf Schiene und Straße haben aber Besuche unserer Mandanten immer schwieriger gemacht." Deshalb biete man auswärtigen Mandanten jetzt mit neuen Büroräumen am Alten Wall 65 in Hamburg regelmäßige Besprechungstage.
AdBlock Plus nicht unlauter
Das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das hat der BGH jetzt durch seinen Wettbewerbssenat entschieden.
Jameda: BGH ordnet Datenlöschung an
Ärzte können aufatmen! Erstmals hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) die Löschung von Daten auf dem Bewertungsportal Jameda angeordnet. Für Viele überraschend gab der BGH der Klage einer Hautäztin statt, die auf dem Portal negativ bewertet wurde. Neu dabei: Die Karlsruher Richter revidierten mit diesem Urteil ihre frühere Rechtsprechung, wonach das Informationsinteresse der Öffentlichkeit generell schwerer wiegen sollte als das allgemeine Persönlichkeitsrecht der bewerteten Ärzte.