Sie möchten Ihr Grundbuch elektronisch einsehen?

Wir beschaffen Ihnen binnen max. zweier Werktage einen elektronischen Grundbuchauszug.

Notare sind nach § 133a der Grundbuchordnung (GBO) berechtigt und verpflichtet, Grundbucheinsicht zu vermitteln. Wer also den Inhalt eines Grundbuchs herausfinden möchte, kann sich mit diesem Anliegen jederzeit auch an uns wenden.

Notwendig ist nur, dass Sie uns Ihr berechtigtes Interesse darlegen. Als Notare sind wir verpflichtet, dieses zu überprüfen. Es reicht beispielsweise nicht aus, dass Sie den Namen des Grundstückseigentümers erfahren wollen. Erforderlich ist vielmehr Eigentum oder ein eigenes eingetragenes oder nicht eingetragenes Recht des Antragsteller an dem Grundstück oder an einem Grundstücksrecht (§ 43 Abs. 2 GBV) oder ein Anspruch auf Übertragung des Eigentums oder Einräumung eines sonstigen Rechts am Grundstück.

Die Prüfung Ihres Antrages kostet eine Gebühr von 7,14 € (inkl USt) und, wenn wir diesem entsprechen, die Übersendung des Grundbuchauszuges als PDF-Datei in höchstens zwei Werktagen weitere 11,31 € (inkl. USt) Auslagen und Nebenkosten. Insgesamt fallen max. 18,45 € (inkl. aller Auslagen und 19% USt) an.

Auszüge aus Grundbüchern des Bundeslands Bremen können wir derzeit leider nicht liefern. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das zuständige Grundbuchamt oder einen Notar der Freien Hansestadt Bremen.

Grundbuch-Auszug

Ich beauftrage die Kanzlei SPRINGER | RNK, mir folgenden Grundbuch-Auszug als PDF-Datei per E-Mail zuzusenden:

Alle mit Sternchen* gekennzeichneten Felder müssen vollständig ausgefüllt werden
Kontaktdaten
Beschreibung des Grundstücks
Datenverarbeitung*
Berechtigtes Interesse*
Verbindliche Bestellung*
Was ist die Summe aus 5 und 2?