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Uelzen/Regensburg. Deutschland steht am Anfang einer neuer Abmahnwelle wegen Urheberrechts-verletzungen. Tausende User des Porno-Streaming-Portals "RedTube" bekommen derzeit Post von der bekannten Abmahn-Kanzlei Urmann und Collegen (U+C). "Allein am ersten Tag nach dem Bekanntwerden sind bei unseren Mandanten drei Abmahnungen eingegangen", berichtet Dr. Jochen Springer. Der Fachanwalt für IT-Recht rät jedoch davon ab, vorschnell zu zahlen.

Der BGH stärkt abermals die Stellung von Urhebern. In seiner heute veröffentlicheten Entscheidung (Az. I ZR/80/12) hält das Karlsruher Gericht fest: Ein File-Hosting-Dienst - hier RapidShare - ist zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet, die auf seinen Dienst verweisen. Voraussetzung: Er muss durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet.