Aktuelles und Nachrichten
Internet: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
Endlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich die viel beachtete "Morpheus-Entscheidung" begründet. Danach haften Eltern nicht automatisch, wenn ihre Kinder im Internet Rechtsverletzungen begehen - insbesondere durch Filesharing in "Tauschbörsen".
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40 Jahre Rechtsanwälte in Uelzen
Die Kanzlei Springer & Kollegen feiert ihren 40. Jahrestag. Am 01.03.1973 hat sich Rechtsanwalt Helmut Springer in einem kleinen Büro in der Turmstraße in Uelzen selbstständig gemacht - anfangs sogar noch ohne Telefon.
Rücksichtloses Foulspiel führt zur Haftung
Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 26.11.2012 bestätigt, dass Sportler, die ihren Gegenspieler rücksichtslos foulen, für die Schäden einzustehen haben.
Eilmeldung: BGH straft Musik-Industrie ab!
Grundsatzentscheidung des BGH: Eltern haften nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder in P2P-Tauschbörsen!
(Entscheidungsgründe sind allerdings noch nicht veröffentlicht)
Arbeitsleistungen des Vermieters sind Betriebskosten
Der BGH hat in einer wichtigen Frage die Vermieterrechte gestärkt: Sach- und Arbeitsleistungen dürfen nach einer in dieser Woche veröffentlichten Entscheidung zukünftig in in der Betriebskostenabrechnung nach den fiktiven Kosten angesetzt werden, die bei Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstanden wären.
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