Miet- und Pachtrecht

Zu dem Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht zählt insbesondere das Recht der Wohnraummietverhältnisse. Hier vertreten wir regelmäßig Mieter und Vermieter bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, insebsondere im Zusammenhang mit ausbleibenden Zahlungen, bei der Kündigung von Verträgen und Abwicklung von Mietverhältnissen.

Auch bei der Prüfung von Neben- und Betriebskostenabrechnungen sind wir gern behilflich.

Zum Mietrecht zählt ferner das Recht der Gewerberaummietverhältnisse und das Pachtrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Maklerrecht.

Auch im Bereich des Niedersächsischen Nachbarrechtes können Sie sich auf unsere Erfahrungen verlassen.