Immobilienrecht

Aufgrund jahreslanger Erfahrung beraten wir bei allen Rechtsproblemen rings um die Immobilie. Wir unterstützen Sie beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken, bei der Vorbereitung und Verhandlung von Miet-, Pacht- und Bauverträgen und bei deren Durchsführung und - wenn es doch mal knatscht - auch bei der Durchsetzung von oder Verteidigung gegen Mängelansprüche (sog. "Gewährleistung").

Miet- und Pachtrecht

Zu dem Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht zählt insbesondere das Recht der Wohnraummietverhältnisse. Hier vertreten wir regelmäßig Mieter und Vermieter bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, insebsondere im Zusammenhang mit ausbleibenden Zahlungen, bei der Kündigung von Verträgen und Abwicklung von Mietverhältnissen.

Auch bei der Prüfung von Neben- und Betriebskostenabrechnungen sind wir gern behilflich.

Zum Mietrecht zählt ferner das Recht der Gewerberaummietverhältnisse und das Pachtrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Maklerrecht.

Auch im Bereich des Niedersächsischen Nachbarrechtes können Sie sich auf unsere Erfahrungen verlassen.

Baurecht

Zu unseren Mandanten zählen vorwiegend mittelständische Handwerksunternehmen, aber auch private Bauherren.

Wir betreuen Sie bei Streitigkeiten aller Art rings um Immobilien und Grundeigentum. Hierzu zählen die Geltendmachung von oder Verteidigung gegen Mängelansprüche, aber auch die Vorbereitung, Verhandlung und Durchsetzung von Bauverträgen, also solchen Werkverträgen, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.).