Der Notar

Notar sind von Gesetzes wegen als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Sie sind daher zuallererst mit vorsorgenden Rechtspflege beliehen.In Deutschland gibt es derzeit nur 7.045 Notare. Hiervon entfallen derzeit 13 Planstellen auf den Landkreis Uelzen (Stand: Januar 2020).
 
Jeder Notar repräsentiert den Staat. Er ist Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Jeder Notar führt deshalb ein Amtsschild mit dem Landeswappen.
 
Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Dienststellung von Notaren und das gesetzlich bestimmte Beurkdundungsverfahren.
 

Präventive Rechtskontrolle

Wichtiste Aufgabe jedes Notars ist die Ausübung präventiver Kontrolle und die Errichtung von Urkunden. Die Bundesnotarordnung (BNotO) schreibt ihnen dabei das Verfahren vor, dessen Einhaltung regelmäßig von der Dienstaufsicht überwacht wird.

Die vorsorgende Rechtspflege durch den Notar dient dem Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung-. Der Notar hat desalb eine unabhängige und neutrale Stellung. Die einseitige Interessenvertretung ist verboten. Als Notare legen wir großen Wert darauf, unseren Mandanten als ls unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Seite zu stehen.

Nur so lässt sich die Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck späterer Streitvermeidung gewährleisten.

Wer wird Notar?

Der Beruf des Notars ist einer der beiden letzten staatlich regulierten Berufe in Deutschland. Den Notarberuf ergreift man nicht; das jeweilige Ministerium der Justiz ernennt vielmehr besonders qualifizierte und erfahrene Juristen zum Notar.

Zum Notar wird nur bestellt, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz erlangt, d.h. die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit Erfolg abgelegt hat. In Nierdersachsen ist weitere Voraussetzung eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung und eine mindestens dreijährige hauptberufliche Anwaltstätigkeit im eigenen Amtsbereich.

Dazu werden Fortbildungen verlangt und seit Mai 2011 das Bestehen einer notariellen Fachprüfung.

Als Notare unterstehen auch wir der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts Lüneburg und des Oberlandesgerichts Celle, die unsere Amtsführung regelmäßig überprüfen. Für uns gelten ähnliche dienstrechtliche Vorschriften wie für Landesjustizbeamte und Richter. Wir unterliegen der Disziplinargewalt der Niedersächsischen Landesjustizverwaltung.

Tätigkeiten

Der Notar hat von Amts wegen zahlreiche Tätigkeiten, die vielfach mit einer Beurkundungspflicht zusammenhängen.
 
 
Typische Urkundengeschäfte des Notar sind:
  • Grundstücksgeschäfte (hier erfahren Sie mehr)
  • Testamente und Erbverträge
  • Eheverträge
  • Vollmachten (Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten usw.)
  • Patientenverfügungen (einschließlich Betreuungsverfügungen)

Daneben zählen zu den Aufgaben des Notars Tätigkeiten der vorsorgenden Rechtspflege, zum Beispiel:

  • Gewährung von Grundbucheinsichten (hier erfahren Sie mehr)
  • Verwahrungsgeschäfte
  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • Herstellung von beglaubigten Abschriften und Kopien