Streitschlichtung

Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG:

Wir haben uns entschlossen, nicht an dem Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Sollten Sie mit unserer Leistung oder einer Rechnung nicht einverstanden sein, sprechen Sie uns bitte offen darauf an. Selbstverständlich werden wir versuchen, zusammen mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden.