Brisante EuGH-Entscheidung zu Facebook-Fanseite
Wir erklären, was Sie tun müssen

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die von Besuchern seiner Seite erhoben werden. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 05.06.2018 entschieden (Az.: C-210/16) - allerdings noch auf der Basis der am 25.05.2018 von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ersetzen EU-Datenschutzrichtlinie. Die Datenschutzbehörde des Mitgliedstaats, in dem dieser Betreiber seinen Sitz hat, kann danach sowohl gegen den Seitenbetreiber als auch gegen die im jeweiligen Mitgliedstaat niedergelassene Tochtergesellschaft von Facebook vorgehen.
Was bedeutet diese Entscheidung für Otto-Normalverbraucher, der eine Facebook-Fanseite betreibt? Was müssen Sie beachten?
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier.