AdBlock Plus nicht unlauter
BGH beurteilt Werbeblocker
Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig
Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat entschieden, dass das Werbeblockerprogramm AdBlock Plus nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt.
Der BGH hat jetzt die Klage eines Verlages abgewiesen. Das Angebot des Werbeblockers stellt keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar.
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