Erste OLG-Entscheidung zur DSGVO veröffentlich
Fotoverwendung wie bisher möglich

Entwarnung - so schnell war damit nicht zu rechnen: Nur vier Wochen nach Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) liegt eine erste OLG-Entscheidung zur Bildnutzung im Internet vor. "Wir können erstmalig Entwarnung geben", erläutert Fachanwalt Dr. Jochen Springer eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 18.06.2018, die jetzt veröffentlich wurde. "Die Bildnutzung im Internet ist danach wie gewohnt zulässig." Vorest jedenfalls, denn der Bundesgerichtshof (BGH) wird hierüber wohl abschließend noch entscheiden müssen.
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