RedTube: Was tun bei Abmahnung von U+C?

Informationen zur Urheberrechtsverletzung im Porno-Portal "RedTube"

RedTube

Sie sind von der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen wegen Nutzung des Porno-Portals "RedTube" abgemahnt worden. Nach allem, was wir heute wissen, sind diese Abmahnungen unberechtigt. Trotzdem stellt sich die Frage, was zu tun ist.

Entscheiden Sie, ob Sie gute Nerven haben: Wenn Sie mutig sind, unternehmen Sie nichts! Vor allem aber:

  • Rufen Sie nicht bei U+C an oder schicken selbst verfasste Briefe an die Anwaltskanzlei. Das geht meistens schief.
  • Geben Sie insbesondere niemals die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, auch nicht als "modifizierte Erklärungen", wie dies an vielen Orten im Internet empfohlen wird.
  • Erst wenn Post vom Gericht kommt, sollten Sie dringend anwaltliche Hilfe suchen!

Sicherer aber ist, sich anwaltlich helfen zu lassen. Wir können Ihre Chancen verbessern:

  • Wir beraten Sie umfassend über die technischen Hintergründe des Streaming und Progressive Download. Lassen Sie uns überprüfen, ob die behauptete Urheberrechtsverletzung überhaupt vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können.
  • Wir werden ihnen voraussichtlich empfehlen, mit einem Anwaltsschreiben die Ansprüche zurück zu weisen und Gegenforderungen aufmachen. Das soll die Chance verbessern, dass Sie nicht verklagt werden.
  • Finger weg von Negativen Feststellungsklagen. Diese werden für Sie nicht erfolgreich verlaufen und ca. 2.000 € kosten, die Sie mit unserer Hilfe sparen können (Einzelheiten hier).

Wir empfehlen ferner, durch uns Einsicht in die Akten des Landgerichts Köln zu nehmen. Auf diese Weise kann in einem späteren Prozess die Verteidigung darauf gestützt werden, dass die Abmahnung betrügerisch ist. Ohne Akteneinsicht kann man da aber nur Vermutungen anstellen. Akteneinsicht erhöht als Ihre Sicherheit.

Die Kosten unserer Inanspruchnahme sind moderat. Für Facebook-Nutzer erheben wir ein Pauschalhonorar von 200 € (inkl. USt - gilt nur für Abmahnungen von U+C mit dem Datum 05.12.2013) plus Auslagen (ca. 12 € für die Akteneinsicht beim LG Köln).

Sie müssen nicht extra zu einer Besprechung zu uns ins Büro kommen. Übersenden Sie uns einfach "Ihre" vollständige Abmahnung und vereinbaren Sie einen Telefontermin mit RA Dr. Jochen Springer. Bitte berufen Sie sich auf Facebook.

 

 

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