Neues Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen im Internet

Sog. "Button-Gesetz" tritt am 01.08.2012 in Kraft

Fachanwalt für IT-Recht
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an RA Dr. Jochen Springer, Fachanwalt für IT-Recht

Mit dem heutigen Tag tritt das “Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen im Internet” in Kraft.  Es soll es das Leben der Verbraucher vereinfachen und sie besser vor Kostenfallen im Internet, insbesondere sog. "Abo-Fallen" schützen.

Unternehmen sind ab sofort verpflichtet, Internetnutzer deutlich auf die Kosten eines Angebots hinzuweisen. Angebotsseiten sind danach so zu gestalten, dass die User mit einem Klick auf eine Schaltfläche ausdrücklich bestätigen, den Kostenhinweis auch gesehen zu haben. Daher wird in der Presse vielfach der Name “Button-Lösung” benutzt.

Mit der Neuregelung greift die Bundesregierung einer geplanten Richtlinie der Europäischen Union vor, die den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer gestalten soll. Die neue EU-Verbraucherrichtlinie soll Ende 2012 in Kraft treten.

Wir raten Internetdienstleistern, das neue Gesetz trotz Übergangsbestimmungen sofort einzuhalten und ab sofort bei Onlinebestellungen zwingend eine Schaltfläche mit der Aufschrift “zahlungspflichtig bestellen” oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung zu arbeiten. Alle wichtigen Angaben, zum Beispiel die Mindestlaufzeit eines Vertrags, müssen Verbrauchern unmittelbar vor Abschluss ihrer Bestellung vor Augen geführt werden. Andernfalls kommt kein Vertrag zustande.

Nur so lassen sich teure Abmahnung von Mitbewerbern verhindern. Mit Inkrafttreten des Gesetzes muss

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an RA Dr. Jochen Springer, Fachanwalt für IT-Recht. Gern sind wir Ihnen auch bei der Anpassung ihrer Internetseiten an die neue Rechtslage behilflich.

 

 

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