Rundfunkbeitrag "weitgehend" verfassungsgemäß
Bundverfassungsgericht bestätigt öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Rundfunkbeitrag für Erstwohnungen verfassungsgemäß
Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Dies hat der Erste Sena des Bundesverfassungerichts (BVG) in einem seit langem erwarteten Grundsatzurteil jetzt entschieden. "Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ist allerdings nicht die Beitragspflich für Zweitwohnungen vereinbar", beton Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer von der Kanzlei Springer & Kollegen in Hamburg. "Der Senat hat deshalb die zuständigen Landesgesetzgebern aufgefordert, bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen."
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