Nutzung von MS 365 an Schulen rechtswidrig?
Datenschützer fordern zur Einstellung nach den Sommerferien auf
"MS 365" in der Kritik der Datenschützer

Ist Verbot von MS 365 in Baden-Württemberg auch für Niedersachsen bedeutsam?
Die Landesdatenschutzbehörde im "Ländle" will die Nutzung der Cloud-Dienste "MS 365" und "Teams" von Microsoft an Schulen unterbinden. Die teilte jetzt der der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink mit. Er wolle "in Kürze auf ihm bekannte Schulen zugehen und um einen verbindlichen Zeitplan für den Umstieg auf Alternativen bitten". Als Überbrückung bis zu den Sommerferien 2022 erwartet der Landesbeauftragte, dass Schulen ihren Lehrkräften Alternativen anbieten.
Datenschutzrechtlich besonders bedenkliche Funktionen von MS 365 müssen schon jetzt abgeschaltet oder deaktiviert werden. Dies betreffe insbesondere die Erfassung von Telemetrie- und Diagnosedaten, so Brink in einer Pressemitteilung seiner Behörde. Außerdem müssen zusätzliche Sicherheitsfunktionen implementiert und Accounts nur für Lehrkräfte vergeben werden, nicht jedoch für Schüler.
Ob diese Entscheidung aus Baden-Württemberg auch Auswirkungen auf Niedersachsen haben wird, ist noch unklar. "Es aber bekannt, dass die Landesdatenschutzbeauftragten der Länder eng miteinander vernetzt sind", merkt Datenschutzrechtler Dr. Jochen Springer aus dem Büro Springer & Kollegen an, selbst als der Kirchliche Datenschutzbeauftragter der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) Mitglied der Konferent der Datenschutzbeauftragten. "Häufig schließen sich die Datenschutzbehörden anderer Länder dem Vorgehen ihrer Kollegen aber an." Insbesondere die Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte genießt den Ruf, strenge Sichtweisen zu vertreten, so Springer.
Auch Uelzener Schulen sollten sich deshalb frühzeitig nach digitalen Tools umsehen, die Datenschutz hoch stellen. "Als Lernmanagementsystem können etwa Moodle oder itslearning" verwendet werden, die auch von der Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen werden. Diese Tools integrieren auch das Web-Konferenzsystems BigBlueButton, mit dem datenschutusichere Videokonferenzen durchgeführt werden können.
Quelle: Pressemitteilung der Landesdatenschutzbehörde BW vom 25.04.2022