Betrieb einer Facebook-Fanpage weiterhin rechtswidrig?
Datenschützern reicht der Mustervertrag nicht aus

Facebook-Fanseiten verstoßen auch weiterhin gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Die hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes in einer neuen Stellungnahme erklärt. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat stellt darin klar, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage-Seite auch weiterhin nicht datenschutzkonform möglich sei. Facebook habe zwar einen Join Controller Mustervertrag vorgelegt. Dieses Muster sei jedoch nicht ausreichend, um die datenschutzrechtlichen Bedenken zu beseitigen, so die DSK.
Für Einzelheiten und anwaltliche Empfehlungen lesen Sie bitte hier weiter!