Abmahnwelle wegen Google Fonts

Über das Land rollt derzeit eine Abmahungswelle wegen der Verwendung von Google Fonts
Mindestens zwei Abmahnkanzleien überziehen derzeit Deutschland mit Abmahnungen wegen der Verwendung von nachladbaren Schriften auf Internetseiten. Adressaten der Schreiben sind allesamt Website-Betreiber. Die Abmahnungen werfen den Anbietern Persönlichkeitsrechtsverletungen und einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) vor. Gefordert wird Schadenersatz, in der Regel zwischen 70 und 150 Euro.
Wie verhält man sich, wenn man selbst ins Visier der Abmahner gerät?
Wichtigste Empfehlung von SPRINGER | RNK: Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie niemals selbst auf die Abmahnung. Bezahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Schadenersatz, ohne vorher mit uns zu sprechen und sich Rat einzuholen. Denn in den meisten Fällen können wir helfen. Was können Sie tun, um sich zu schützen?