Rücksichtloses Foulspiel führt zur Haftung
RA Hüdepohl: Brutalität im Sport wird Einheit geboten!
Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 26.11.2012 (I-6 U 241/11) die obergerichtliche Rechtsprechung fortgesetzt, mit der Sportler, die ihren Gegenspieler rücksichtslos foulen, für die Schäden einzustehen haben.
Im konkreten Fall foulte ein Fußballer seinen Gegenspieler derart rücksichtslos, dass dieser sich eine schwere Knieverletzung zuzog und seinen Beruf als Maler und Lackierer nicht mehr ausüben konnte. Die Regelwidrigkeit wurde mit einer Gelben Karte geahndet, war nach Auffassung des Gerichtes derart rücksichtlos, dass der Tatbestand der Fußballregel Nr. 12 erfüllt sei. Der foulenden Spieler habe, so dass OLG, den Zweikampf ohne Rücksicht auf die Gefahren und Folgen seines Einsteigens geführt. Ergebnis: Der Verletzte erhält u.a. ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 €.
"Dieses Urteil ist als konsequent zu begrüßen", betont Sportrechtler Rechtsanwalt Stefan Hüdepohl. "Der Sportplatz ist kein rechtsfreier Raum." Das erlaubte Risiko sei auf die Verletzungen im Rahmen des fairen Sports beschränkt. Rücksichtsloses und vorsätzliches Verletzen eines Gegenspielers hat Schadenersatzansprüche zur Folge (wie z.B. Schmerzensgeld oder Verdienstausfall). Die Brutalität im Sport beschäftigt zunehmend auch die Strafgerichte, die mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen auf die Körperverletzungen reagieren.
Bitte sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Stefan Hüdepohl, LL.M. an, falls Sie Fragen oder Beratungsbedarf rund um den Sport haben.
