Eilmeldung: BGH straft Musik-Industrie ab!
Eltern haften nicht für Downloads ihrer Kinder
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag hat am Donnerstag ein bahnbrechende Entscheidung getroffen. Danach müssen Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes in P2P-Tauschbörsen grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben.
Im konkreten Fall ging es um eine Familie mit drei im Haushalt lebenden Kinder im Alter von 13, 15, und 19 Jahren. Vier große Unternehmen aus der Musikindustrie hatten dem Familienvater 2008 wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt und Unterlassung sowie die Zahlung von Abmahngebühren verlangt.
Gegenwärtig wartet die Fachwelt noch auf den genauen Entscheidungstext und vor allem auf die Urteilsbegründung. Mit einer Veröffentlich durch den BGH ist erst in der kommenden Woche zu rechnen. Wir werden Sie hierüber an dieser Stelle sofort informieren.
Schon jetzt kann aber sicher gesagt werden: Diese Entscheidung wird weitreichende Folgen nicht nur für die laufenden Verfahren mit den berüchtigten Abmahnkanzleien Waldorf, Rasch, DigiProtect usw. haben. Auch bereits abgeschlossene Vorgänge, in denen Eltern Unterlassungserklärungen abgegeben haben, sollten wieder aufgerollt werden.
Bitte sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Dr. Springer, Fachanwalt für IT-Recht an.
