Mitverschulden bei Fahrradfahrt ohne Helm

Fahrradfahrer haften mit, wenn sie ohne Helm unterwegs sind. Das hat jetzt das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden. Die Schleswiger Richter gingen dabei von einem Mitverschulden von 20 Prozent aus.
Das Unfallereignis ist eigentlich eindeutig. Die Radfahrerin stürzte, weil ein Kraftfahrer, der seinen Pkw am Fahrbahnrand geparkt hatte, die Tür öffnete und sie so zum Sturz brachte. Dennoch haben die OLG-Richter ein Mitverschulden gesehen. Denn die Radfahrerin habe Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen, als sie den Helm wegließ. Die Richter nannten dies ein "Verschulden gegen sich selbst".
"Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben", findet Stefan Hüdepohl, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Uelzen. Bisher hatten beispielsweise die Oberlandesgerichte in Brücken und Düsseldorf ein Mitverschulden nur dann gesehen, wenn der Radfahrer "als sportlich ambitionierter Fahrer sich besonderen Risiken" aussetzt. Hüdepohl: "Dass auch ein normaler Freizeitradfahrer ein Mitverschulden gegen sich gelten lassen muss, ist neu." Es bleibe abzuwarten, so der Verkehrsrechtler, ob auch andere Gerichte jetzt Radfahrern ohne Helm generell ein Mitverschulden anlasten.
Klarer Rat vom Fachmann: "Zu Ihrer Sicherheit kann nur geraten werden, bei jeder Fahrradfahrt einen Helm zu benutzen."
(Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 05.06.2013, Az. 7 U 11/12)