Informationstechnologierecht (IT-Recht / FA)
IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht. Damit wird zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet.
Entsprechend der Entwicklung der IT-Branche und ihrer Begriffe wurde das Rechtsgebiet ursprünglich als Computerrecht bezeichnet. Später wurde der Begriff des EDV-Rechts gebräuchlich. Mit Aufkommen des Internets wurde daneben der Begriff Multimediarecht als Teilbereich geprägt, der speziell die Rechtsfragen des Internets umfasste (auch Internetrecht).
Zum IT-Recht zählen insbesondere das Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, Urheberrechtsverletzungen (zum Beispiel in sog. "Tauschbörsen"), das Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten sowie das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste.
Wir verfügen über Projekterfahrung bei der Einführung von Hard- und Software in Unternehmen und insbesondere bei der Stabilisierung von Einführungsprojekten, die in Schieflage geraten sind.
Ihr Fachanwalt für IT-Recht:

Dr. Jochen Springer
Notar mit dem Amtssitz Uelzen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt seit 2001 und nach Tätigkeit in wirtschaftsberatenden Kanzleien in Hamburg und Berlin seit 2007 Partner bei SPRINGER | RNK. Wurde 2009 zum Fachanwalt für IT-Recht und 2017 zu Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ernannt. Seit 2013 Notar.
News aus dem IT-Recht
Springer neuer Vorsitzender der Uelzener Anwälte
Rechtsanwalt und Notar Dr. Jochen Springer ist zum neuen Vorsitzenden des Vereins Uelzener Anwaltschaft gewählt worden. Als Kopf des örtlichen Anwaltvereines vertritt Springer damit für eine Amtszeit von fünf Jahren die Interessen von mehr als 60 Kollegen.
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Accessprovider zur Sperrung verpflichtet
Der BGH hat jetzt überraschend in zwei Fällen Access-Provider für Urheberrechtsverletzungen Dritter in die Haftung genommen.
Ein Telekommunikationsunternehmen, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt, kann danach von einem Rechteinhaber grundsätzlich als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu sperren, die das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Musikwerke ermöglichten (beispielsweise Sharehoster wie "RapidShare", "Netload" oder "Uploaded").
OLG Celle verlangt auch Löschung bei Google
Das OLG Celle hat jetzt entschieden, dass Rechtsverletzer durch geeignete Maßnahmen die Entfernung von rechtswidirgen Inhalten sicherstellen müssen. Diese Verpflichtung reicht so weit, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte ihrer Webseite generell nicht mehr im Internet aufgerufen werden können.
Neues Verbraucherrecht tritt in Kraft
Online-Shop-Betreiber aufgepasst! Heute Nacht treten neue Verbraucherschutz- bestimmungen im Fernabsatz in Kraft. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Unternehmer müssen ihre Widerrufsbelehrungen dringend überarbeiten und Anpassungen an ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen. Wichtig auch: Zusätzlich zu den bisherigen Pflichtinformationen gelten neue Pflichtangaben auf Bestellseiten im Internet.
BGH: Vorgehen gegen Abo-Fallen
Der BGH stärkt weiter die Verbraucherrechte im Internet. Abo-Fallen-Betreiber aus dem sog. "Frankfurter Zirkel" rechtskräftig wegen versuchten Betruges verurteilt. Zwei Jahre auf Bewährung für den Internet-Betrüger. Dr. Springer rät, sich auch gegen zivilrechtliche Forderungen zu wehren.