Informationstechnologierecht (IT-Recht / FA)
IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht. Damit wird zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet.
Entsprechend der Entwicklung der IT-Branche und ihrer Begriffe wurde das Rechtsgebiet ursprünglich als Computerrecht bezeichnet. Später wurde der Begriff des EDV-Rechts gebräuchlich. Mit Aufkommen des Internets wurde daneben der Begriff Multimediarecht als Teilbereich geprägt, der speziell die Rechtsfragen des Internets umfasste (auch Internetrecht).
Zum IT-Recht zählen insbesondere das Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, Urheberrechtsverletzungen (zum Beispiel in sog. "Tauschbörsen"), das Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten sowie das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste.
Wir verfügen über Projekterfahrung bei der Einführung von Hard- und Software in Unternehmen und insbesondere bei der Stabilisierung von Einführungsprojekten, die in Schieflage geraten sind.
Ihr Fachanwalt für IT-Recht:

Dr. Jochen Springer
Notar mit dem Amtssitz Uelzen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt seit 2001 und nach Tätigkeit in wirtschaftsberatenden Kanzleien in Hamburg und Berlin seit 2007 Partner bei SPRINGER | RNK. Wurde 2009 zum Fachanwalt für IT-Recht und 2017 zu Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ernannt. Seit 2013 Notar.
News aus dem IT-Recht
Jameda: BGH ordnet Datenlöschung an
Ärzte können aufatmen! Erstmals hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) die Löschung von Daten auf dem Bewertungsportal Jameda angeordnet. Für Viele überraschend gab der BGH der Klage einer Hautäztin statt, die auf dem Portal negativ bewertet wurde. Neu dabei: Die Karlsruher Richter revidierten mit diesem Urteil ihre frühere Rechtsprechung, wonach das Informationsinteresse der Öffentlichkeit generell schwerer wiegen sollte als das allgemeine Persönlichkeitsrecht der bewerteten Ärzte.
Wer nicht streut, muss zahlen
Uelzen. Hauseigentümer müssen Gehwege vor ihren Immobilien räumen oder streuen. Das ist keine gute Tat, sondern gesetzliche Pflicht. Wer sich nicht daran hält, auf den können hohe Schmerzensgeldforderungen zukommen. Vermieter können diese Pflicht auch auf ihre Mieter übertragen – solange sie einige Regeln beachten. Rechtsanwalt Stefan Hüdepohl, LL.M. von Springer & Kollegen informiert über die Verkehrssicherungspflicht von Eigentümern und Vermietern, die sich nicht nur auf den Gehweg vorm Haus beschränkt.
Dr. Springer jetzt auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle hat unserem Partner Dr. Jochen Springer mit sofortiger Wirkung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" zu führen. Der Berufstitel wurde damit erstmalig im Landkreis Uelzen verliehen.
Dr. Springer führt bereits seit 2009 die die Bezeichnung "Fachanwalt für Informationstechnologie" und verstärkt damit seine Spezialisierung im Bereich neuer Medien und Hochtechnologie.
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KG Berlin: Digitaler Nachlass gehört nicht zum Erbe
Überraschende Wende im Facebook-Prozess: Das Kammergericht Berlin hebt die bisher einzige Entscheidung um sog. Digitalen Nachlass auf.
Überrachend hat jetzt das Kammergericht (also das Berliner Oberlandesgericht) hat in zweiter Instanz zu Gunsten von Facebook entschieden. In einem jetzt bekannt gewordenen Berufungsurteil hat das Gericht die bisher einzige Entscheidung eines deutschen Gerichts zum Digitalen Nachlass aufgehoben und die Klage einer Mutter abgewiesen, die den Zugang zu dem Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes durchsetzen wollte. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses, so die Richter, stehe dem Anspruch der Erben entgegen, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit Dritten zu erhalten.
Welche Folgen hat diese Entscheidung für die Praxis?
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Regeln für Fahrradfahrer
Überall dort, wo blaue Verkehrsschilder angebracht sind, müssen Radfahrer den Radweg nutzen. Wenn die Schilder fehlen oder der Radweg zum Beispiel über eine längere Strecke beschädigt ist, dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn und der Straße fahren. Hierauf weist Fachanwalt und Verkehrsexperte Stefan Hüdepohl hin.