Wie errechnet sich der Jahreswert einer Nutzung?

Unter dem Jahreswert ist der Wert des Nutzungrechtes während eines Jahres zu verstehen, also beispielsweise eines Nießbrauchsrechtes, eines Wohnungrechts oder eines Wohnrechts. Dabei kommt es auf den Reinertrag an, d.h. auf den Wert abzüglich der vom Nutzungsberechtigten tragenden Kosten.
 
Bewohnen Sie die Immobilie selbst, ergibt sich der Jahreswert aus der eben nicht gezahlten, also eingesparten Miete. Ausschlaggebend für die Höhe der Miete sind vergleichbare Objekte unter Einbeziehung des regionalen Mietspiegels.
Bewohnen Sie die Immobilie selbst, ergibt sich der Jahreswert aus der eben nicht gezahlten, also eingesparten Miete. Ausschlaggebend für die Höhe der Miete sind vergleichbare Objekte unter Einbeziehung des regionalen Mietspiegels.
Ist das belastete Grundstück vermietet oder verpachtet, ergibt sich der Jahreswert aus der Jahresnettokaltmiete bzw. -pacht. Dieser darf allerdings nicht höher sein als der Verkehrswert der Immobilie dividiert durch den Faktor 18,6.
 
Bewohnen Sie die betreffende Immobilie selbst, ergibt sich der Jahreswert aus der ersparten Miete. Dies lässt sich - wenn das am Ort des Objektes gibt - aus dem Mietspiegel ermitteln. Im Landkreis Uelzen gibt es einen solchen nicht. Das erleichtert die Suche nach dem Wert nicht. In der Regel wird dieser daher mit einem Bruchteil des Verkehrswertes angegeben, zumeist 1/25.
Bewohnen Sie die Immobilie selbst, ergibt sich der Jahreswert aus der eben nicht gezahlten, also eingesparten Miete. Ausschlaggebend für die Höhe der Miete sind vergleichbare Objekte unter Einbeziehung des regionalen Mietspiegels.
Bewohnen Sie die Immobilie selbst, ergibt sich der Jahreswert aus der eben nicht gezahlten, also eingesparten Miete. Ausschlaggebend für die Höhe der Miete sind vergleichbare Objekte unter Einbeziehung des regionalen Mietspiegels.
Bewohnen Sie die Immobilie selbst, ergibt sich der Jahreswert aus der eben nicht gezahlten, also eingesparten Miete. Ausschlaggebend für die Höhe der Miete sind vergleichbare Objekte unter Einbeziehung des regionalen Mietspiegels.

Zuletzt aktualisiert am 11.04.2023 von Dr. Jochen Springer.

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