Was kostet die Gründung einer GmbH?

Die Kosten für die Gründung einer GmbH hängen u.a. davon ab, wie viele Gründungsgesellschafter beteiligt sind, welches Stammkapital die Gesellschaft hat und ob eine Gründung im sog. "vereinfachten Verfahren" (mit Musterprotokoll) erfolgt.

Folgende Beispielsrechnung gilt für die Gründung einer GmbH mit einem Gesellschafter und individueller Gesellschaftssatung einschließlich Erstanmeldung zum Handelsregister:

 

Art der Kosten Gebühr
Beurkundungsverfahren (Satzungsfeststellung)
§§ 97, 107, 105 (Geschäftswert: 30.000,00 €, Satz von 1,0)
125,00 €
Beurkundungsverfahren (Geschäftsführer-Bestellung)
§ 107 (Geschäftswert: 30.000,00 €, Satz von 2,0)
250,00 €
Vollzugsgebühr
§ 112 (Geschäftswert: 60.000,00 €, Satz von 0,5)
96,00 €
Handelsregisteranmeldung
§§ 119, 92 Abs. 2, 105, 106 (Geschäftswert: 30.000,00 €)
62,50 €
Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten
§ 112 (Geschäftswert: 30.000,00 €)
37,50 €
Notarkosten 571,00 €

 

Hinzu kommen noch Auslagen, Post- und Telekommunikatonspauschale (je nach Umfang, kalkulieren Sie etwa 30 €) und Umsatzsteuer - beachten Sie bitte, dass auch Gebühren für die Eintragung der Gesellschaft vom Handelsregister erhoben werden.

 

Zuletzt aktualisiert am 26.09.2024 von Dr. Jochen Springer.

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