Sind die Notarkosten verhandelbar?

Preisverhandlungen sind nicht erlaubt.
Preisabsprachen leider nicht erlaubt.

Leider nein!

Alle Notare in Deutschland unterliegen den zwingenden Gebührenvorschriften des "Gerichts- und Notarkostengesetzes" (GNotKG). Darin wird die Höhe der Gebühren verbindlich festgelegt, in den meisten Fällen abhängig vom Geschäftswert. § 17 der Bundesnotarordnung (BNotO) schreiben jedem Notar darüber hinaus vor, alle gesetzlichen Gebühren zu erheben. Wir dürfen weder Rabatte gewähren, noch uns mit Ihnen über die Gebühren oder den Geschäftswert einigen.

Zuletzt aktualisiert am 08.04.2023 von Dr. Jochen Springer.

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