Wie ermittelt der Notar den Verkehrswert einer Immobilie?
Der Verkehrswert einer Immoblie ist der Preis, der für das Grundstück (mit Bebauung) gezahlt wird oder von einem "Dritten" bezahlt werden würde.
Wird das Grundstück verschenkt (zum Beispiel im Wege vorweggenommener Erbfolge) oder an Angehörige zum "Freundschaftspreis" verkauft, hilft Blick auf den Kaufpreis bei der Wertermittlung aber nicht weiter. In diesem Fall muss der Verkehrswert "ermittelt" werden.
Bei heimischen Ein- oder Zweifamilienhäusern nehmen wir Ihnen diese Wertermittlung gern und automatisch ab. Wir haben Zugriff auf die Datenbank der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAG) in Niedersachsen. Diese lassen präzise Verkehrswertschätzungen zu, zumindest wenn das Wohnhaus nach 1951 erbaut wurde. Das Ergebnis stellen wir Ihnen auf Anfrage natürlich zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert am 08.04.2023 von Dr. Jochen Springer.