Wohnrecht oder Wohnungsrecht? Worin liegt der Unterschied?

Ein Wohnrecht ist das Recht auf Mitbenutzung einer Wohnung. Eigentümer und Berechtigter nutzen die Immobilie gemeinsam. Wenn es sich um Eltern und ihre Kinder handelt, kann das Sinn ergeben. Beim Wohnungsrecht hat der Berechtigte hingegen das Recht auf die alleinige Nutzung der Wohnung und Ausschluss des Eigentümers. Er darf zudem weitere Personen aufnehmen.

Beide Rechte können ins Grundbuch eingetragen werden, was für den Berechtigten auch dringend zu empfehlen ist.

Zuletzt aktualisiert am 10.04.2023 von Dr. Jochen Springer.

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