Beurkundung oder Beglaubigung? Worin liegt der Unterschied?

Unterschrift muss sein!
Beglaubigung oder Beurkundung: Unterschrift muss sein!

Die Beglaubigung bestätigt lediglich die Übereinstimmung von Original und Kopie durch den Notar. Es kann dabei um eine Unterschrift gehen oder beispielsweise auch um die Kopie eines Dokuments. Der Notar hat weder die Pflicht, die Beteiligten zu belehren, noch den Inhalt der Dokumente zu prüfen. Beglaubigungen sind daher zumeist sehr kostengünstig.

Die Tätigkeit eines Notars bei einer Beurkundung ist deutlich aufwändiger und kostet dementsprechend zumeist auch mehr. Denn hierbei erfolgt in der Regel zunächst die Erstellung eines Urkundenentwurfs durch den Notar und seine Mitarbeiter oder zumindest die gewissenhafte Prüfung fremder Vertragsentwürfe. Außerdem muss der Notar die Urkunde später vollständig verlesen und die Beteiligten über den Inhalt und die Bedeutung belehren.

Bei Immobilienverträgen ist in aller Regel eine notarielle Beurkundung erforderlich. Auch Erbverträge sind beurkundungspflichtig. Vollmachten können nur dann für Grundstücksgeschäfte oder die Aufnahme eines Verbraucherkredits verwendet werden, wenn sie notariell beurkundet wurden.

Zuletzt aktualisiert am 12.04.2023 von Dr. Jochen Springer.

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